
de lege lata (wörtl. nach gelegtem Recht) ist lateinisch und bedeutet nach geltendem Recht. Der Gegenbegriff ist "de lege ferenda". Der Begriff wird benutzt um abzugrenzen, ob eine rechtliche Folge nach geltendem Recht erreichbar ist oder ob eine rechtliche Folge zwar ethisch oder nach der Vorstellung des Betrachters wünschenswert, aber nicht .....
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https://de.wikipedia.org/wiki/De_lege_lata

(lat.) 'vom Standpunkt des geltenden Rechts gesehen'. Dieser Ausdruck bezeichnet die jetzige, geltende Rechtslage.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204
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